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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Infotronik Touchscreen Systeme GmbH

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infotronik Touchscreen Systeme GmbH nachfolgend Infotronik genannt gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Infotronik gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2 Die Verpflichtungen von Infotronik richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Infotronik entgegengenommenen Auftrages ins besonders einer von Infotronik ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen “Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen”.

1.3 Allfälligen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sodass deren Geltung ausgeschlossen ist.

2. Preise, Rechnungslegung und Zahlung

2.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet, so sie nicht ohnedies gesondert ausgewiesen ist. Infotronik behält sich begründete Preisänderungen ausdrücklich vor.

2.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsbedingung Vorauskassa.

2.3 Infotronik ist jederzeit berechtigt, Teilrechnungen zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen durch Infotronik. Bei jedwedem Zahlungsverzug ist Infotronik berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten sowie Verzugszinsen gemäß § 352 UGB zusätzlich zu begehren.

2.4 Darüber hinaus ist Infotronik bei jedwedem Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, alle weiteren Lieferungen sowie Leistungen aus allen offenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen unter schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung des jeweils aushaftenden Betrages zurückzuhalten oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

2.5 Die Aufrechnung mit Forderungen gegenüber Infotronik und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Infotronik nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für eine ordnungsgemäße Verrechnung notwendigen Daten bekanntzugeben und Infotronik über diesbezügliche Änderungen zu informieren (Adressänderung, etc.).

2.7 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise in Euro.

2.8 Infotronik ist berechtigt, Drittunternehmen mit der Erbringung der Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

3. Gewährleistung und Schadenersatz

3.1 Infotronik leistet dafür Gewähr für ihre Waren und Dienstleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

3.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übergabe, das ist in der Regel das Lieferdatum.

3.3 Werden vom Kunden die Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Ebenso ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der der Fehler auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe wie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.

3.4 Die Gewährleistung ist bei unwesentlichen Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware ausgeschlossen.

3.5 Der Kunde muss den Mangel an Infotronik unverzüglich schriftlich mitteilen.

3.6 Macht der Käufer Mängel geltend, hat er die defekte Ware mit einer exakten Fehlerbeschreibung unter Angabe der Modell- und Seriennummer unter Berücksichtigung auf eigene Gefahr und Kosten an Infotronik zu übersenden. Der Kunde hat bei Einsendungen der fehlerhaften Ware dafür Sorge zu tragen, dass allfällig auf dieser befindliche Daten durch Kopien gesichert werden. Infotronik haftet nicht für allfällige durch Reparatureingriffe verloren gegangene Daten. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von Infotronik frei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten erhält der Kunde keine neuen Gewährleistungsrechte.

3.7 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Infotronik entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Infotronik ist jederzeit berechtigt, die Wandlung zu erklären.

3.8 Das Recht des Kunden auf Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen an der Ware oder der Software von Dritten vorgenommen werden.

3.9 Die Haftung für eine normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Lüfter, Batterien/Akkus, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

3.10 Bei individuell von Infotronik erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Der Vertragspartner haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Eigenschaften, die in die Leistungsbeschreibung nicht aufgenommen wurden, werden nicht Bestandteil der Vereinbarung und werden von Infotronik daher auch nicht geschuldet. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei Infotronik.

3.11 Infotronik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

3.12 Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist dem Vertragspartner untersagt.

3.13 Bei sonstigen Dienstleistungen an oder im Zusammenhang mit beigestellter Hardware und/oder Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt Infotronik die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. Infotronik übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

3.14 Gewährleistungsansprüche gegen Infotronik stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

3.15 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jedweder Art ist ausgeschlossen; es sei denn, der Kunde beweist, dass Infotronik an der Herbeiführung des Schadens Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Infotronik haftet in keinem Fall für einen entgangenen Gewinn des Kunden.

4. Zusätzliche Bestimmungen für Lieferanten von Infotronik

4.1 Bestellungen: Auch für Bestellungen der Infotronik gelten neben den essentiellen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Allfällige Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Lieferanten gelten nicht und wird diesen ausdrücklich widersprochen. Ausnahmsweise gelten sie aber dann, wenn diese von Infotronik ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

4.2 Bestellungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie auf unseren Bestellscheinen ausgefertigt und ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Mündliche (zB. telefonische, etc.) Bestellungen bedürfen daher der nachträglichen, schriftlichen Bestätigung durch Infotronik.

4.3 Auftragsbestätigung: Sofern im Bestellschreiben nicht anderslautend, soll die Annahme der Bestellung innerhalb von 3 Werktagen durch Rücksendung einer firmenmäßig zu unterzeichnenden Auftragsbestätigung bestätigt werden. Enthält die Auftragsbestätigung Preise, Konditionen und Bedingungen, die von der Bestellung zum Nachteil von Infotronik abweichen, so ist unsere ausdrückliche Gegenbestätigung zur Wirksamkeit des Geschäfts erforderlich. Stillschweigen der Infotronik gilt nicht als Zustimmung oder Annahmeerklärung. Als Auftragsbestätigung ist eine Kopie des Bestellschreibens von Infotronik zu verwenden.

4.4 Lieferbedingungen: Die Ware muss zu dem vereinbarten Zeitpunkt an die von Infotronik bezeichnete Empfangsstelle geliefert werden. Dies gilt entsprechend für die Erbringung von sonstigen Leistungen. Infotronik ist nicht verpflichtet, unvollständig gelieferte oder nicht vertragsgemäße Waren oder Leistungen anzunehmen. Wird die Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht erbracht, tritt Verzug ein und ist Infotronik auch ohne Gewährung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten sowie den Ersatz aller dadurch erlittener Schäden zu beanspruchen.

4.5 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise inklusive Verpackung und Versendungskosten. Sofern Versendungskosten von uns übernommen werden, sind Beförderungsart und -weg preisgünstig zu wählen. Für vermeidbare Mehrkosten haftet der Lieferant. Nachnahmesendungen werden nur angenommen, wenn sie vereinbart sind. Die Ware ist handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Für Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist, haftet der Lieferant. Das Transportrisiko trägt immer der Lieferant. Der Vertragspartner sichert die Anwendung aller Sorgfalt bei der Erfüllung des Auftrages zu und hat jede zumutbare Sorgfalt anzuwenden, um Gefahren für Sachen und Personen bei der Durchführung seiner Lieferungen oder Leistungen zu vermeiden. Waren, die den CE Richtlinien unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet anzuliefern bzw. ist eine Konformitätserklärung der Lieferung beizulegen.

4.6 Preise: Die in Bestellungen der Infotronik angegebenen Preise sind Festpreise. Änderungen der Ausführung der bestellten Lieferung oder Leistung sind nur dann zulässig, wenn Infotronik ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Wird nicht spätestens mit dieser Zustimmung auch eine Preisänderung vereinbart, so gilt der ursprünglich vereinbarte Preis laut Bestellung, bei geringeren Ausführungskosten verringert durch einen angemessenen Abschlag. Der Lieferant ist verpflichtet, jegliche Kostenminderung, die aus günstigeren Einkaufs- und Fertigungsmöglichkeiten entstehen, an Infotronik weitergeben.

4.7 Übernahme: Die Gefahr geht erst mit ordnungsgemäßer Übernahme am Bestimmungsort auf Infotronik über; dies auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung nicht vereinbart wurde. Leistungen gelten von Infotronik erst dann als ordnungsgemäß übernommen, wenn Infotronik dies in einem Übernahmeprotokoll ausdrücklich bestätigt. Für werkvertragliche Leistungen haftet der Lieferant dafür, dass diese dem Stand der Technik und somit allen relevanten technischen EU-Normen entsprechen.

4.8 Für Mängel aus Lieferungen und/oder Leistungen leistet der Lieferant ohne jede Einschränkung volle Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab erfolgter Übernahme der Ware oder Leistungen; bei unbeweglichen Sachen beträgt sie 3 Jahre. Bei nicht vertragsgerechten, mangelhaften oder beschädigt eintreffenden Lieferungen oder Leistungen ist Infotronik vorbehaltlich des Zurückweisungsrechtes und der Rechte aus Gewährleistung berechtigt, nach eigener Wahl Wandlung, Preisminderung, Nachlieferung oder Verbesserung zu begehren. Daneben ist Infotronik jederzeit berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

4.9 Mängel: Die Infotronik zustehende angemessene Frist zur Überprüfung der Ware im Sinne des §377 UGB beträgt mindestens 14 Tage ab Anlieferung. Diese Frist verlängert sich bei Waren, die zum Einbau in Geräte bestimmt sind, um den Zeitraum bis zum Einbau durch Infotronik. Die Rücksendung einer mangelhaften Ware an den Lieferanten erfolgt unfrei.

4.10 Rechnungslegung: Rechnungen an Infotronik sind, falls nicht unter WICHTIGE BEMERKUNGEN anders erwünscht, an die im Vertrag genannte Firmenanschrift zu übersenden. In den Rechnungen sind außer der Bestellnummer sämtliche Bestelldaten, die richtige Firmenbezeichnung: Infotronik Touchscreen Systeme GmbH sowie die UID-Nummer ATU62257603 zu vermerken. Leistungsabrechnungen sind mit den entsprechenden Regiescheinen bzw. Arbeitsnachweisen zu belegen. Mangelhaft ausgestellte Rechnungen gelten als nicht überreicht, werden zurückgewiesen und sind bis zu einer ordnungsgemäßen und diesen Grundsätzen entsprechenden Rechnungslegung nicht fällig. Der Lieferant erklärt sich mit einer gegenseitigen Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten jeder Art als einverstanden. Die Abtretung einer Forderung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Infotronik gestattet.

4.11 Zahlung: Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, zahlt Infotronik nach vollständigem Eingang der Ware oder vollständig erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungseingang. Die Frist für Skonto Nachlässe beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht wurde und die Rechnung in obigem Sinne ordnungsgemäß ausgestellt wurde.

5. Leihstellung und Reparatur

5.1 Bei einer Leihstellung verpflichtet sich der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen (außer ein anderer Zeitraum ist ausdrücklich vereinbart) auf seine Kosten an Infotronik zu retournieren. Sollte die Ware nicht rechtzeitig bei Infotronik eintreffen, wird die Ware nicht mehr zurückgenommen, sondern zum aktuellen Listenpreis zuzüglich Transportkosten in Rechnung gestellt.

5.2 Wird eine Ware zur Garantieabwicklung retourniert ist dies nur mit der Verwendung des zur Verfügung gestellten RMA-Formulares möglich. Diese ist online auf https://www.infotronik.at/rma-anforderung-warenruecksendung/ auszufüllen und der Ware beizulegen. Bei Retoursendungen ohne Infotronik RMA Formular kann die Annahme verweigert werden. Wird Ware zur Reparatur an Infotronik gesendet, welche keinen Mangel aufweist, werden die Kosten für den Rücktransport sowie die angefallene Arbeitszeit angemessen in Rechnung gestellt. Die Transportkosten für den Transport zu Infotronik trägt, auch bei Reparaturen, denen ein Mangel zugrunde liegt, der Kunde. Pakete, welche unfrei gesendet werden, können nicht an- bzw. übernommen werden.

6. Datenschutz und –Sicherheit

6.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist Infotronik berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Infotronik ist weiters berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

6.2 Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse an Dritte weitergegeben.

6.3 Infotronik ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Infotronik ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Infotronik aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

6.4 Zeichnungen, Pläne und Muster: Die in Anfragen oder Bestellungen beigefügten Zeichnungen, Pläne und Entwürfe sowie von Infotronik beigestellte Musterstücke, Modelle, Klischees und sonstige Behelfe, verbleiben im Eigentum von Infotronik und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht anderwärtig verwendet werden; sie sind Infotronik mit den Angeboten oder nach erfolgter Ausführung der Bestellung ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Die Benützung der Bestellung zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Die Bestellung und alle darauf bezüglichen Angaben, Unterlagen usw. sind als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Für die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen usw. wird keinerlei Vergütung gewährt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle gelieferten Waren einschließlich Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung von Kaufpreis und Werklohn aus dem zugrundeliegenden Geschäftsfall ausschließliches Eigentum von Infotronik.

7.2 Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Von einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Infotronik unverzüglich zu verständigen. Der Kunde hat den Dritten auf das Eigentum von Infotronik hinzuweisen. Kosten, die Infotronik im Zusammenhang mit einer allenfalls erforderlichen Exszindierung der Ware anerlaufen, hat der Kunde zu tragen.

7.3 Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, wenn er gleichzeitig mit dem dritten Käufer eine entsprechende Vereinbarung schließt, die den Eigentumsvorbehalt von Infotronik berücksichtigt und absichert (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Aus dem Geschäftsfall zwischen dem Kunden und einem Dritten entstehende Forderungen hat der Kunde einzuziehen – der Kunde tritt aber Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Geschäftsfall sämtliche Forderungen samt Nebenrechten an Infotronik ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstehen. Falls der Käufer die Vorbehaltsware gegen Barzahlung weiterveräußert, ist er verpflichtet, den Weiterverkaufserlös abgesondert von seinem eigenen Geld im Namen von Infotronik zu verwahren.

7.4 Falls der Kunde in Zahlungsverzug kommt oder das Vorbehaltseigentum oder die Forderung von Infotronik gefährdet erscheint, kann Infotronik die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Kunden verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Infotronik ist in solchen Fällen ausdrücklich berechtigt, die Vorbehaltsware eigenmächtig in Besitz zu nehmen.

7.5 In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Infotronik ist diesfalls berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist Infotronik auch um Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde Infotronik unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, alle zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns sämtliche Bezug habenden Unterlagen zugänglich zu machen. Infotronik ist berechtigt, den Schuldnern des Käufers die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an Infotronik zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, so ist Infotronik auf Verlangen des Käufers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Geschäfte mit Unternehmern zugeschnitten. Handelt es sich bei dem mit Infotronik abgeschlossenen Rechtsgeschäft um ein Verbrauchergeschäft, so gelten diese Bestimmungen mit den Einschränkungen und nach Maßgabe der Rechtsnormen des KSchG.

8.2 Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Infotronik gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt ausdrücklich vereinbart.

Gültig ab 01.08.2020

Infotronik Touchscreen Systeme GmbH
Fabriksstraße 211
A-2823 Pitten
Geschäftsführer: Martin Unger
Tel.: +43 2627 82100-0
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